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Ausreise eines Mannes mit Clanbezug

Die Senatsinnenverwaltung bestätigt die heutige Ausreise eines Mannes mit Clanbezug. Die Person ist 1983 nach Deutschland eingereist. Nach Ablehnung seines Asylantrags musste er seit 1984 wegen Passlosigkeit geduldet werden. Seit über 30 Jahren wirkte der Mann nicht an der Passbeschaffung mit. Es bestand Unklarheit über seine Nationalität.
Erst vor wenigen Jahren konnte im Rahmen polizeilicher Ermittlungen geklärt werden, dass der Mann tatsächlich türkischer Abstammung ist. In der Folge wurde er zur Wiedereinbürgerung aufgefordert. Früher hatte er sich unter anderem Namen als Staatenloser aus dem Libanon ausgegeben.
Letztes Jahr hat der Mann sich um einen türkischen Pass bemüht und versuchte im Anschluss, eine Bleibeperspektive aus familiären und gesundheitlichen Gründen zu erreichen. Der Rechtsstreit darüber wurde über das Verwaltungsgericht Berlin und das OVG Berlin Brandenburg bis zum Bundesverfassungsgericht getragen. Alle Gerichte haben zugunsten des Landesamtes für Einwanderung entschieden, so dass der Druck einer bevorstehenden Abschiebung zuletzt deutlich erhöht werden konnte. Mit der heutigen Ausreise, die mit einer Wiedereinreisesperre verbunden ist, wollte der Mann der drohenden Abschiebung zuvorkommen.

„Es lohnt sich den Druck aufrechtzuerhalten und hartnäckig dranzubleiben“, sagte Innensenator Andreas Geisel. „Wir bekämpfen Clankriminalität auf allen Ebenen. Auch über das Aufenthaltsrecht. Der heutige Tag ist ein großer Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang daran gearbeitet haben.“
Im Wesentlichen fiel der Mann zwischen den Jahren 2005-2011 durch die wiederholte Begehung von Straftaten auf. Er wurde seit dem Jahr 2005 fast 70 Mal als Tatverdächtiger erfasst. Es kam zu 11 Verurteilungen. u. a. wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln. Zuletzt wurde der Mann im Jahr 2017 wegen u. a. Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

Foto: Symbolbild

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