FeuerwehrRüdersdorf

Hohe Waldbrandgefahr in Berlin und Brandenburg – Flächenbrand in Rüdersdorf

Rüdersdorf(MOL) – Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Rüdersdorf, Herzfelde, Hennickendorf und Vogelsdorf löschten am Samstagnachmittag einen Flächenbrand.

Einsatzkräfte löschten den Brand. Foto: Oliver L.

Ersten Informationen zufolge wurden die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Rüdersdorf gegen 15.08 Uhr zu einen gemeldeten Waldbrand nach Woltersdorf gerufen. Als die Einsatzkräfte zum Gerätehaus fuhren, stellten sie einen Flächenbrand im Friedrich-Engels-Ring fest, bei dem Polizisten bereits Löschversuche unternahmen.

Die Feuerwehr rückte mit mehreren Fahrzeugen aus. Foto: Oliver L.

Die Brandbekämpfer rückten schließlich aus und konnten Mithilfe zweier C-Rohre und der Unterstützung der Feuerwehren aus Herzfelde, Hennickendorf und Vogelsdorf den Brand löschen. Wie das Feuer ausbrechen konnte, muss nun ermittelt werden. In Brandenburg gilt derzeit Waldbrandstufe 5.

Was gibt es für Waldbrandstufen?

Waldbrandgefahrenstufe 1 (sehr geringe Gefahr)

Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden und die Waldbrandwarnung ist aufgehoben.

Waldbrandgefahrenstufe 2 (geringe Gefahr)

Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung beim Betreten des Waldes. Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Notfall befahren.

Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Gefahr)

Es besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten (Stichwort: heiße Auspuffanlagen). Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.

Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr)

In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Fortbehörde kann ausgewiesene Parkplätze, sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren. Die zuständigen Behörden treffen gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.

Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr hohe Gefahr)

Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde, sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes.

Titelbild: Oliver L

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