BerlinweitFriedrichshain-Kreuzberg

Einschränkung des Gemeingebrauchs am 1. Mai

Anlässlich mehrerer angezeigter Versammlungen wird der Gemeingebrauch von öffentlichen Flächen von Samstag, den 1. Mai 2021, 6 Uhr bis Sonntag, den 2. Mai 2021, 6 Uhr in einem begrenzten Bereich des Stadtteils Kreuzberg eingeschränkt.

Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes in den Grenzen

Bethaniendamm 31-49, Mariannenplatz 28, Wrangelstraße 1-24 und 111-131, Eisenbahnstraße 2-8, Muskauer Straße 10 und 49-49A, Lausitzer Platz 1-17, Skalitzer Straße 95-95A, 48 und 46B, Görlitzer Straße 1-3, Spreewaldplatz 2-14, Wiener Straße 18-23 und 59H, Ohlauer Straße 1-46, Paul-Lincke-Ufer 23-45, Fraenkelufer 1-2, Kohlfurter Straße 45 und 48, Kottbusser Straße 1-28, Admiralstraße 38, Skalitzer Straße 1-6 und 138-147A, Segitzdamm 20-38 A, Ritterstraße 126 und 1, Segitzdamm 8- 14, Prinzessinnenstraße 1-32, Oranienstraße 49-57 und 149-154, Luckauer Straße 1-17, Alfred-Döblin-Platz o. Nr., Waldemarstraße 1-46, Adalbertstraße 23A-23B und 67-78, Grünanlage Görlitzer Park.

dahingehend eingeschränkt, dass ein Mitführen von Getränkeflaschen und Getränkedosen mit Ausnahme von PET-Flaschen bis 0,5 Liter, auch von außen in den Bereich hinein, untersagt ist.

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